Unfall, was nun?

Natürlich stehen nach einem Unfall andere Fragen als rein finanzielle im Zentrum der Aufmerksamkeit. Oft gilt es, sich teilweise an ganz neue Situationen anzupassen und viele gewohnte Lebensabläufe neu zu organisieren und zu strukturieren.

Doch auch die Schadloshaltung bzw. ein finanzieller Schadenersatz sind Teil der Bewältigung eines Unfalles und wichtig für die Erhaltung des bisherigen Lebensstandards. Diesen Teil sehen wir als unsere Aufgabe an. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Versicherungen und unterstützen Sie bei der Anmeldung und Durchsetzung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen. Wir versuchen, die Finanzierung sämtlicher notwendiger medizinischer und anderer Sie unterstützende Massnahmen sicherzustellen. Selbstverständlich lassen wir Sie dabei an unserem breiten Kontaktnetz teilhaben.

Gerade bei der Vertretung der Interessen von Unfallopfern gegenüber Sozialversicherungs- und/oder Haftspflichtversicherungen ist eine Spezialisierung und langjährige Erfahrung eine Voraussetzung für eine faire und angemessene finanzielle Abfindung. Für die Versicherungen ist die Bewältigung von Schadenfällen beruflicher Alltag. Wir als Geschädigtenvertreter kennen aber Ihre Schwierigkeiten und Probleme. Wir nehmen uns Ihrem ganz individuellen Fall an und versuchen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und den durch einen Unfall entstandenen finanziellen Schaden zu ersetzen.

Kurz nach einem Unfall sind die Schadendimensionen oft unklar. Oft ist auch offen, ob eine teilweise Arbeitsunfähigkeit oder gar eine Invalidität damit verbunden ist. Meistens erkennen Geschädigte den Umfang der Probleme erst, wenn die Versicherungen ihre Zahlungen reduzieren oder einstellen. In den meisten Fällen sind die Geschädigten gar nicht in der Lage, die verschiedenen Komponenten des Schadens zu erfassen. Wer denkt nach einem Unfall beispielsweise an einen Haushaltschaden oder einen Rentenschaden? Nicht selten erfolgt deshalb der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt zu spät. Leider sind in diesem Zeitpunkt viele Weichen bereits unverrückbar gestellt oder gar einzelne Verjährungsfristen bereits abgelaufen.

Wir raten Ihnen deshalb, auch wenn sich in einer ersten Phase noch keine Probleme und Schwierigkeiten abzeichnen, einen Spezialisten aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Es ist in diesen Fällen nie zu früh oder zu teuer, die rechtliche Situation abklären zu lassen.

Ziel unseres Handelns ist es zu verhindern, dass Unfallopfer doppelt bestraft werden. Wer geschädigt wurde, soll wenigstens keine finanziellen Nachteile erleiden. Je früher Sie uns konsultieren, desto besser ist die Ausgangslage, dieses Ziel zu erreichen.