Mandatsbedingungen

Das Mandatsverhältnis entsteht durch Annahme einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung.

Mandatsverhältnis
Das Mandatsverhältnis untersteht den gesetzlichen Bestimmungen des Auftrages nach Schweizerischem Obligationenrecht (OR), des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA), des Kantonalen Anwaltsgesetzes (KAG), der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Es entsteht durch Annahme einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung. Zur Interessenwahrung unserer Klienten vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden bedarf es der Unterzeichnung einer schriftlichen Anwaltsvollmacht.

Honorar
Das Honorar der Rechtsanwälte richtet sich nach der getroffenen Honorarvereinbarung beziehungsweise nach der Tarifordnung des Kantonalen Anwaltsgesetzes (KAG) und der Parteikostenverordnung (PKV).

Die Gebühren und das Honorar für die hauptberufliche Tätigkeit der Notare richtet sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN). Für die nebenberufliche Tätigkeit der Notare richtet sich das Honorar nach einer Honorarvereinbarung.